Wohn-Riester: Für wen lohnt sich Wohn-Riester?
Standarddarlehen oder Wohn-Riester Darlehen beim Immobilienkauf?
Seit gut einem Jahr fördert der Staat den Kauf von Immobilien für den Eigenbedarf mit dem so genannten Wohn-Riester. Doch die Nachfrage nach diesem Baudarlehen ist bisher recht gering. Das Produkt scheint zu kompliziert und nur wenige Finanzierer bieten Wohn-Riester an. Hausbauer sollten es aber nutzen. Das Sparpotenzial ist unter Umständen enorm.
Die Faustregel für das Wohn-Riester-Darlehen lautet: Je höher die Kreditsumme und der persönliche Steuersatz und je mehr Kinder die Familie hat, desto größer fällt der Nutzen aus. Für eine Familie mit einem Kind und bei einem Steuersatz von 40 Prozent spart sie so 840 Euro im Jahr. Das sind bei einer Darlehenssumme von 250.000 Euro bei einer Zinsbindung von 20 Jahren mehr als 17.000 Euro.
Aber auch bei niedrigeren Darlehenssummen zahlt sich die staatliche Riester-Förderung aus. Bei einem Kredit über 150.000 Euro ist das Wohn-Riester-Darlehen im Vergleich zu einem ungeförderten Kredit mit gleichem Zinssatz immer noch ca. 10.000 Euro günstiger. Selbst wenn das Standarddarlehen 0,25 Prozentpunkte günstiger wäre, würde man mit dem Wohn-Riester-Darlehen noch um etwa 2800 Euro besser wegkommen.
Auch das Einkommen bei Wohn-Riester ist entscheidend
Wohn-Riester oder Standarddarlehen der Bank?
Interessenten sollten daher immer genau prüfen, welche Variante für sie die günstigere ist. Denn auch die Konditionen der Anbieter von Wohn-Riester sind verschieden. Bei einem Kreditanteil von 70 Prozent des Kaufpreises sind die Standarddarlehen einiger Hypothekenvermittler um bis zu 0,25 Punkte günstiger als die Wohn-Riester-Angebote der Banken und Versicherungen. Jeder Kunde sollte seine Konditionen also ganz genau durchrechnen lassen. Das ist aber nicht gerade einfach. Die Kalkulationen sind sehr kompliziert. Hier muss der Kunde auf einen guten Berater vertrauen.
Wohn-Riester Förderung nur als Hauptswohnsitz förderbar
Die Förderung ist allerdings an Auflagen geknüpft. Der Förderberechtigte muss das Objekt als Hauptwohnsitz nutzen. Bei einem Verkauf muss der Kreditnehmer das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital entweder wieder in eine Immobilie oder in einen Riester-Vertrag stecken. Ansonsten muss er die Fördersumme zurück erstatten. Foto: Ernst Rose / pixelio.de
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