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Kapital-Lebensversicherung

Vermögensbildung mit der Kapital-Lebensversicherung

Eine Kapital-Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die nicht allein dazu dient, Hinterbliebene für den Fall des Todes der versicherten Person abzusichern, sondern die nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit auch an die versicherte Person selbst ausgezahlt wird und somit der Vermögensbildung dient. Diese Form der Lebensversicherung stellt also eine Kombination aus einer Risikoversicherung und einer Vermögensbildung dar. Die Mindestlaufzeit einer Kapital-Lebensversicherung beträgt in der Regel zwölf Jahre, da in diesem Fall noch eine Steuerbegünstigung möglich ist. Sie wird beim Vertragsabschluss festgelegt, genauso, wie die Versicherungssumme, die garantiert im Todesfall ausgezahlt wird.

Aufgrund der vermögensbildenden Komponente erhöht sich die vereinbarte Versicherungssumme um die Verzinsung der eingezahlten Beiträge. Da die Höhe der Verzinsung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbar ist, garantiert der Versicherer jedoch immer nur die Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich einer Grundverzinsung. In der Regel ist der Auszahlungsbetrag am Ende der Laufzeit jedoch deutlich höher.

Neben der Vermögensbildung zur Altersvorsorge werden Kapital-Lebensversicherungen gerne auch als Ausbildungsversicherung oder eine Art Aussteuerversicherung für Kinder abgeschlossen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Kapital-Lebensversicherung zur Schuldentilgung einzusetzen, was insbesondere bei der Immobilienfinanzierung häufig der Fall ist.

Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung

Die Beiträge zu einer Kapital-Lebensversicherung bemessen sich nicht nur nach der Laufzeit und der Versicherungssumme, sondern hängen vor allem vom Eintrittsalter der versicherten Person ab. Je jünger diese Person ist, umso niedriger ist auch der Versicherungsbeitrag. Häufig ist eine Gesundheitsprüfung die Voraussetzung für den Abschluss der Versicherung. Vorerkrankungen können dabei von der Versicherungsleistung ausgeschlossen werden oder einen Risiko-Zuschlag bei den Beiträgen verursachen.

Risiko und Überschussbeteiligung

Die Höhe der Überschussbeteiligung, also der Verzinsung der Lebensversicherungs-Beiträge ist davon abhängig, in welcher Form die Versicherung das Kapital anlegt. Sicherheitsorientierte Kapitalanlagen führen dabei zu einer geringeren, aber zuverlässigen Überschussbeteiligung, während eine risikofreudige Anlage einen hohen Überschuss mit sich bringt, der jedoch nicht garantiert werden kann.

Eine besondere Form der Kapitalanlage liegt der fondsgebundenen Lebensversicherung zugrunde. Hier werden die Beiträge nicht in den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsstock des Versicherers eingezahlt, sondern direkt in einen Investmentfonds. Diese Form ist mit einer hohen Rendite verbunden, jedoch auch mit dem Risiko, dass es zu Kursverlusten des Fonds kommen kann. Der Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss darauf nehmen, in welche Fonds die Beiträge fließen sollen. Vor allem gegen Ende der Laufzeit ist es zum Beispiel sinnvoll, das zu dieser Zeit bereits hohe angesammelte Vermögen in risikoarme Fonds zu überführen.

Die Überschussbeteiligung kann auf unterschiedliche Arten ausgezahlt werden. Erfolgt sie in Form der Beitragsverrechnung, so reduzieren sich während der gesamten Laufzeit die Versicherungsbeiträge, wodurch aber die Kapitalbildung ebenfalls verringert wird. Das Gegenteil davon ist die verzinsliche Ansammlung ohne jegliche Beitragsverrechnung. Die Rendite wird regelmäßig einmal im Jahr den eingezahlten Beiträgen zugeführt und verzinst sich im Laufe der Jahre immer wieder mit, so dass eine hohe Endauszahlung entsteht. Verschiedene Bonussysteme sind darüber hinaus denkbar.


Schlüsselwörter
kapital-lebensversicherung, lebensversicherung., vermögen, vermögensaufbau, versicherung
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