Versicherungsschutz nach der Scheidung
So versichert man sich nach der Scheidung
Es ist keinem zu wünschen. Aber auch das größte Glück kann einmal zu Ende gehen. Viele Paare denken bei der Scheidung dann oft nur an die Verteilung des Zugewinns. Doch die Prüfung der gemeinsam abgeschlossenen Versicherungen sollte nicht vernachlässigt werden. Denn auch hier ist so manches zu regeln.
Häufigster Fehler: das Übersehen der Änderung des Bezugsrechts bei Lebensversicherungen. Worauf in Bezug auf Versicherungen im Scheidungsfall sonst noch geachtet werden sollte, darüber gibt dieser Text Auskunft.
Privathaftplicht nach der Scheidung
Bei der Privathaftpflichtversicherung ist der Ehepartner des Versicherungsnehmers auch in der Trennungsphase mitversichert. Das ändert sich aber mit Inkrafttreten der Scheidung.
Am besten ist es, schon im Trennungsjahr für einen jeweils eigenen Vertrag zu sorgen. Denn der Versicherungsschutz könnte gefährdet sein, wenn etwa der Versicherungsnehmer die Prämie nicht zahlt oder einen neuen Partner mitversichert. Die Kinder bleiben aber unabhängig davon über die Police der Eltern versichert.
Hausratversicherung nach der Scheidung
KFZ Versicherung nach der Scheidung
Bei der Kfz-Versicherung ändert sich für den Versicherungsnehmer nichts. Wenn der mitfahrende Ehepartner aber wegen der Trennung erstmals ein eigenes Fahrzeug versichern will, beginnt er im ungünstigsten Fall mit einem Beitragssatz von 240 Prozent. Man sollte mit dem Versicherer sprechen, denn viele bieten für solche Fälle günstigere Einstufungen an.
Private Krankenversicherung nach der Scheidung
Privat Krankenversicherte sollten Verträge, mit denen beide Eheleute versichert sind, aufteilen lassen. Dadurch werden beide zu eigenständigen Versicherungsnehmer und müssen nicht etwa über den Partner abrechnen.
Gesetzliche Krankenversicherung nach der Scheidung
In der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei Mitversicherte sowie nicht berufstätige Ehepartner müssen sich innerhalb von drei Monaten nach der Scheidung um eine eigene Versicherung kümmern. Die Kinder bleiben aber auch hier mitversichert. Foto: rico kühnel, pixelio.de
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